LBU Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. / Landesnetzwerk Niedersachsen:
Forderung zum geplanten Neubau von Wiesenhof-Schlachthof in Wietzen: Keine Entscheidung bevor Wasserfrage geklärt ist.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung des LBU Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. und Landesnetzwerk Niedersachsen Bauernhöfe statt Agrarfabriken fordern die beiden Verbände das Gewerbeaufsichtsamt Hannover eindringlich auf, im Verfahren um den Neubauantrag eines Geflügelschlachthofs der Firma Nienburger Geflügelspezialitäten (Wiesenhof, PHW-Wiesenhof-Konzern) in Wietzen-Holte (Landkreis Nienburg/Weser) erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn das beim Landkreis Nienburg bislang noch anhängige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zum Abschluss gebracht worden ist.
Der Landkreis Nienburg hatte Ende Februar auf Anfrage des LBU darüber informiert, dass der von Wiesenhof erst seit Januar 2013 vorliegende Antrag zur Entnahme von riesigen Mengen Grundwasser nicht vollständig sei und damit nicht in das öffentliche Anhörungsverfahren gehen könne. So fehle noch das hydrogeologisches Gutachten. Dies werde erst Mitte 2013 vorliegen.
Bereits während des Anhörungsverfahrens um den Bauantrag für den Schlachthofneubau hat der LBU und auch viele der über 700 Einwender auf die ungeklärte Frage der Wasserversorgung hingewiesen.
Die Verhandlungsführerin des Erörterungstermins, Frau Freifrau von Mirbach vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, stellte dazu damals unmissverständlich fest: „Ohne Wasser kann nicht geschlachtet werden. Das ist doch klar wie Kloßbrühe“.
Dieser zwingenden Logik scheint sich das Gewerbeaufsichtsamt Hannover als Genehmigungsbehörde für den Schlachthofneubau zu verschließen. So wird nun von verschiedenen Seiten eine kurzfristige Entscheidung über den Genehmigungsantrag erwartet.
Dazu fordert der Sprecher des Landesnetzwerk Niedersachsen, Michael Hettwer aus Barsinghausen: „Jede Entscheidung für den Schlachthofneubau in Wietzen ohne Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens wäre eine Farce und ein Schlag in das Gesicht der vielen Einwender. Außerdem würde es den Landkreis Nienburg als Genehmigungsbehörde in der Wasserproblematik unter Zugzwang setzen, sollte es vom Gewerbeaufsichtsamt eine Genehmigung zum Bau des Schlachthofs geben“.
Auch erinnerte Hettwer noch auf das beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängige Verfahren zum Zustandekommen des Flächennutzungs- und Bebauungsplans seitens der Gemeinde Wietzen. Auch hierauf hätten etliche Einwender das Gewerbeaufsichtsamt hingewiesen.
Ulrich Schulze (Springe) vom LBU erwartet vom Niedersächsischen Umweltministerium eine eindeutige Positionierung zu dem Bauvorhaben: „Es wäre das richtige Signal des neuen Umweltministers Wenzel, sich gegen diesen Megaschlachthof zu stellen. Denn ohne die Vorlage entscheidender Gutachten und einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind Voraussagen über den Ausgang des Wasserentnahmeverfahrens rein spekulativ. Folgen für die Umwelt und Anlieger, wie die Absenkung des Grundwasserspiegels, sind so nicht überschaubar. Es widerspricht doch jeglicher Vernunft, eine Baugenehmigung zu erteilen, ohne dass die entscheidende Wasserfrage durch unabhängige Experten geklärt ist.“
Sollte es dennoch zu einer kurzfristigen Entscheidung seitens des Gewerbeaufsichtamtes kommen fordern der LBU und das Landesnetzwerk Niedersachsen gemeinsam, einen Baubeginn erst nach Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens zuzulassen.
Barsinghausen/Hannover, 13.03.2013